Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Zeichenleistungen, CAD- und BIM-Dienstleistungen, sowie Brandschutzgrafiken
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von technischen Zeichnungen, CAD-Dienstleistungen, Building Information Modeling (BIM), sowie Plänen für den baulichen Brandschutz (z. B. Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Brandschutzgrafiken) zwischen dem Zeichenbüro Querling, Saskia Querling (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Abgrenzung
(1) Die Auftragnehmerin erbringt rein zeichnerische und modellbasierte Leistungen nach den Vorgaben und Daten des Auftraggebers.
(2) Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen ausdrücklich keine Ingenieurs- oder Architektenleistungen. Dies gilt insbesondere auch für die Fachplanung Brandschutz. Die Leistungen beschränken sich auf die zeichnerische Umsetzung bauseits vorgegebener Konzepte und Daten.
(3) Maße, die im Zuge von Bestandseingaben vor Ort von der Auftragnehmerin gemessen werden, sind als reine Serviceleistung im Sinne des Kunden zu betrachten. Diese ersetzen ausdrücklich nicht das fachlich korrekte Aufmaß eines qualifizierten Vermessers. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser im Rahmen der Serviceleistung ermittelten Maße wird ausgeschlossen.
(4) Die finale Prüfung der Pläne auf Übereinstimmung mit behördlichen Auflagen, baurechtlichen Vorschriften oder dem Brandschutzkonzept obliegt allein dem Auftraggeber oder dessen fachlich verantwortlichen Planern.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Stundenbasis, sofern nicht schriftlich eine andere Vergütungsform vereinbart wurde.
(2) Sofern der Auftraggeber die Vorlage von Stundennachweisen fordert, werden diese dem Auftraggeber in Textform übermittelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Stundennachweise innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gelten die Stundennachweise als vom Auftraggeber akzeptiert und freigegeben.
(3) Rechnungsbeträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
(5) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, kann die Auftragnehmerin die weitere Bearbeitung laufender Aufträge bis zum Ausgleich der offenen Forderungen einstellen.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Haftungsausschluss
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in digital lesbarer Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Fehler, Mängel oder Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben des Auftraggebers beruhen. Eine Prüfungspflicht der vom Auftraggeber gelieferten Daten durch die Auftragnehmerin besteht nicht.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Zeichnungen, BIM-Modelle und Dateien bleiben im geistigen Eigentum der Urheberin.
(2) Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen kein automatisches Nutzungsrecht. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der expliziten schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Höhe Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
(4) In allen übrigen Fällen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes des Einzelauftrages begrenzt, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
§ 7 Rücktritt und Kündigung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt.
(2) Ein Rücktrittsrecht besteht ferner im Falle der Nichtdurchführbarkeit des Auftrags aufgrund systemischer oder technischer Grenzen (z. B. Inkompatibilität von Datensätzen).
(3) Im Falle eines Rücktritts sind die bis dahin erbrachten Leistungen auf Stundenbasis zu vergüten.
§ 8 Datenschutz und Bildaufnahmen (DSGVO)
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten nur zweckgebunden zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO.
(2) Sofern zur Dokumentation oder Bestandserfassung notwendig, fertigt die Auftragnehmerin Bildaufnahmen (Fotos) des Objekts an. Der Auftraggeber stellt sicher, dass hierfür die Einwilligung etwaiger Rechteinhaber oder Bewohner vorliegt bzw. keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
(3) Die Bilder werden nur intern zur Bearbeitung genutzt und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben.
(4) Bildaufnahmen werden für die maximal zulässige Dauer gespeichert. Diese bemisst sich nach der Zweckerfüllung (Abschluss des Projekts), sowie den darüberhinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. nach HGB/AO zur Dokumentation der Leistungserbringung, in der Regel bis zu 10 Jahre). Sobald der Zweck entfällt und keine gesetzlichen Fristen mehr bestehen, werden die Daten gelöscht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
